20.12.2022

Antrag: Aufnahme von Investitionsmitteln für die Errichtung, Installation und Inbetriebnahme von weiteren Photovoltaikanlagen auf kreiseigenen Liegenschaften 

Die CDU-Kreistagsfraktion beantragt, im Haushalt 2023 zusätzlich einen Betrag in Höhe von 500.000 EUR für die Errichtung, Installation und Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen auf kreiseigenen Gebäuden/Liegenschaften aufzunehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig weitere geeignete Dachflächen zu identifizieren und mit Photovoltaikanlagen auszustatten. 

Der Antrag wurde im Rahmen der Kreistagssitzung vom 19.12.2022 beschlossen.

Begründung: 

Ende Juni 2022 wurde vom Niedersächsischen Landtag die Novelle des niedersächsischen Klimagesetzes beschlossen. Mit der Novelle geht unter anderem eine Verschärfung der Klimaziele, eine Photovoltaik-Pflicht für alle Neubauten sowie eine stärkere Vorbildfunktion der Landesverwaltung und eine Reihe weiterer Maßnahmen einher. 

Neben der Verschärfung der Klimaschutzziele geht es in der Novelle des Klimagesetzes jedoch auch um Maßnahmen, die zum Erreichen der Ziele führen sollen. So sieht das neue Klimagesetz eine Photovoltaikpflicht für alle Neubauten vor – bislang war diese Pflicht lediglich für gewerbliche Neubauten vorgesehen. 

Um mehr Tempo in den Ausbau der erneuerbaren Energien zu bekommen, wurden zudem Flächen- und Leistungsziele für Wind- und Solarenergie ausgewiesen. Mindestens 1,7 Prozent der Landesfläche soll demnach bis 2027 für die Windenergienutzung ausgewiesen werden; 2033 soll der Wert bei 2,2 Prozent der Landesfläche liegen. Bis 2033 soll zudem 0,47 Prozent der Landesfläche für die PV-Nutzung ausgewiesen werden. 

Bis Ende 2035 soll die PV-Leistung in Niedersachsen mindestens 65 Gigawatt betragen – ein ambitioniertes Ziel, das durch die genannte PV-Pflicht auf neuen Gebäuden und Freiflächenphotovoltaik allein nicht erreicht werden kann. Der vorhandene Bestand an Dach- und Wandflächen muss hierbei insbesondere in den Fokus genommen werden. 

Die kommunalen Liegenschaften bieten ein riesiges Potenzial, um die Ausbauziele des Klimaschutzgesetzes zu erreichen. Der Landkreis Emsland hat bereits heute auf einer Vielzahl der kreiseigenen Gebäude Photovoltaikanlagen installiert und befindet sich auf einem guten Weg. Eine weitere, möglichst flächendeckende Nutzung kommunaler (kreiseigener) Dächer ist sinnvoll, um die ambitionierten Ausbauziele des Klimaschutzgesetzes weitgehend flächendeckend zu erreichen. 

Text: Antrag der CDU Kreistagsfraktion Emsland vom 04.12.2022; Foto: Symbolfoto/Pixabay

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