- Beschlussfassung zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethode
- Beschluss über die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011
Redebeitrag von Franz-Josef Evers zum oben genannten Tagesordnungspunkt in der Kreistagssitzung am 21.03.2011. (Es gilt das gesprochene Wort)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in Zeiten, in denen Bürger zu Kunden, die öffentlichen Verwaltungen zu Dienstleistern und Ämter zu Eigenbetrieben werden, erscheint die Ablösung der bisherigen Haushaltssystematikerforderlich und Einführung der betriebswirtschaftlichen Buchführung in der öffentlichen Verwaltung nur konsequent und zeitgemäß.
Doch was sind eigentlich die Unterschiede zwischen der Kameralistik und der Doppik und welche speziellen Ansprüche an die Haushaltsführung gibt es eigentlich in der öffentlichen Verwaltung?
Die kameralistische Haushaltsführung ist eine Errungenschaft des 17. und 18. Jahrhunderts mit dem Ziel der Vermehrung der fürstlichen (oder besser für uns zutreffend - der königlichen ) Einkünfte .
„Camera“ meint hier nämlich die fürstliche Schatzkammer. Die kameralistische Buchführung wurde dann durch die Kriegs- und Domänenkammern Preußens übernommen und ist seitdem das spezifische Buchführungsverfahren für die öffentlichen Verwaltungen. In ihrer Grundidee verweist die Kameralistik also auf die politische Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten: Ein- und Ausgabenströme werden im Vorfeld festgelegt und dadurch die Exekutive verpflichtet, die beschlossenen politischen Maßgaben und Prioritäten auch entlang des Haushaltsplans zu realisieren. Das Hauptziel der Kameralistik ist es also, der Haushaltshoheit des Gesetzgebers zu entsprechen.
Um das soll nun nach dem Willen des Gesetzgebers abgeschafft und in die Doppik überführt werden.
Was heißt aber Doppik?
Der Begriff Doppik ist eine Abkürzung, die für "Doppelte Buchführung in Konten" steht. Die Doppik bezeichnet dabei sowohl die doppelte Buchführung im kaufmännischen Bereich, als auch im Bereich der öffentlichen Verwaltung.
Zutreffend ist, dass die Doppik die Vermögenswerte abbildet. Damit natürlich auch den Vermögensverzehr. Doch braucht man wirklich ein neues Buchhaltungssystem?
Ich meine JA!
Zwar vergrößt sich durch einzelne Maßnahmen – insbesondere
die Kosten- und Leistungsrechnung – die Kostentransparenz. Das klassische kamerale Haushalts- und Rechnungswesen lässt jedoch – so auch der Bundesrechnungshof – keinen systematischen Überblick über den Ressourcenverbrauch und die Steuerung und Kontrolle nach Aufgaben und Zielen zu.
Die Doppik ist dem kameralistischen Rechnungswesen deshalb überlegen, weil sie den Ressourcenverbrauch (systemimmanent) erfasst, ohne dass es zahlreicher Nebenrechnungen bedarf.
Wer es mit der Generationengerechtigkeit Ernst meint, kommt an einem neuen Rechnungssystem und der umfassenden Betrachtung des kommunalen Handelns nicht vorbei.
Die heute zu verabschiedende Eröffnungsbilanz ist dabei Voraussetzung.
für den Start der Doppik im nächsten Jahr.
Wir haben dabei über die Bilanzierungs- und Bewertungs-methoden und über die Eröffnungsbilanz zu beraten.
Wer aber von uns kann mit Fug und recht behaupten, alle Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu kennen, oder auch deren Auswirkungen auf die Eröffnungsbilanz, wenn sich Parameter ändern?
Grundlage hierfür sind die Vorgaben der Niedersächsischen Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung sowie die Arbeitshinweise der Arbeitsgruppe „Umsetzung der Doppik“ aus dem Innenministerium.
Die darüber hinausgehenden durch die Verwaltung vorgeschlagenen Bewertungsmaßstäbe, zum Beispiel über Abscheibungssdauer, Nutzungsdauer, oder Anschaffungswertewerte halten wie als CDU-Fraktion für ausgewogen.
Um so interessanten ist das Resultat daraus.
Das auf der Aktiva-Seite liquide Mittel von 77,5 Mio und dazu noch ein Finanzvermögen von 78,6 Mio aufgeführt sind,
auf der Passiva Schulden von 74 Mio und Rückstellungen für Pensionen fast 100 Mio
zeigt den finanziellen Spielraum aber auch die Belastung der Zukunft.
(Pause)
Mit der neuen Buchführung wird man sich als Kommunalpolitiker erst noch vertaut machen müssen.
Auch dahingehend, dass jetzige Entscheidungen die zukünftigen Haushalte belasten, und man vielleicht auch das Gefühl haben könnte, dass sich die Entscheidungskompetenz der Abgeordneten verringert.
Eine Probeberechnung des Haushaltes für 2011 mit den Ansetzen der Doppik hat unterm Strich ein positives Ergebnis gebracht.
was die bisherige solide Haushaltsführung den Landkreises beispielhaft verdeutlicht.
Abschließen möchte ich mit einem Zitat von Helmut Kohl,
der sagte:
„Entscheidend ist, was hinten rauskommt“
Die CDU-Fraktion stimmt der Vorlage zu.