Im Rahmen der Kreistagssitzung vom 08.12.2025 hat der Kreistag auf Antrag der CDU-Kreistagsfraktion Emsland folgende Resolution verabschiedet:
Der Landkreis Emsland nimmt mit großer Sorge den von der Niedersächsischen Landesregierung vorgelegten Entwurf zur Neuabgrenzung der Landtagswahlkreise zur Kenntnis. Die beabsichtigten Veränderungen gefährden gewachsene regionale Identitätsräume und erschweren die seit Jahrzehnten bewährte und gelebte Zusammenarbeit im Landkreis Emsland. Insbesondere die Herauslösung emsländischer Kommunen und ihre Zuordnung zu Wahlkreisen in Nachbarlandkreisen widersprechen dem Gebot, Wahlkreise lebenswirklich, bürgernah und strukturell stimmig zu gestalten.
Der Kreistag fordert die Niedersächsische Landesregierung nachdrücklich auf, den aktuellen Entwurf zurückzunehmen und stattdessen eine Lösung zu erarbeiten, die die bestehenden kommunalen Strukturen respektiert, die verfassungsrechtlichen Kriterien erfüllt und eine hohe Identifikation der Bevölkerung mit ihrem Wahlkreis gewährleistet.
Begründung:
Die Landesregierung setzt mit dem Neuzuschnitt das Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs um, wonach Wahlkreise zum Wahltag nicht mehr als ±15 Prozent von der durchschnittlichen Wahlkreisgröße abweichen dürfen. Dieses Ziel ist grundsätzlich richtig und notwendig. Es erschließt sich jedoch nicht, warum zur Erfüllung dieser Vorgabe die Zahl der Wahlkreise von 87 auf 90 erhöht werden soll.Eine solche Vergrößerung der Gesamtzahl führt absehbar zu mehr Überhang- und Ausgleichsmandaten und führt zu einem größeren und teureren Landtag, ohne erkennbaren demokratischen Mehrwert.
Statt mit möglichst maßvollen Anpassungen Kontinuität zu gewährleisten, führt der vorgelegte Entwurf zu tiefen Eingriffen in gewachsene Wahlkreise. Für den Landkreis Emsland bedeutet dies, dass bisher klar zusammenhängende Lebens-, Verwaltungs- und Kommunikationsräume auseinandergerissen würden.
Die Herauslösung der Samtgemeinden Lengerich und Freren sowie der Stadt Haren (Ems) und der Gemeinde Twist aus den bisherigen emsländischen Wahlkreisen und ihre Zuordnung zu Wahlkreisen im Landkreis Osnabrück beziehungsweise in der Grafschaft Bentheim durchbricht gewachsene historische, kulturelle, politische und kommunikative Zusammenhänge des Emslandes. Sie führt zu längeren Wegen, erschwerten Abstimmungs- und Organisationsabläufen und dem Verlust eingespielter, verlässlicher Strukturen in Verwaltung, Zusammenarbeit und Wahlorganisation. Vor allem aber würde die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit dem jeweiligen Wahlkreis und den dort antretenden Vertreterinnen und Vertretern spürbar geschwächt, was die demokratische Teilhabe vor Ort beeinträchtigt.
Auch aus rein rechnerischer Sicht lässt sich feststellen, dass es Modelle gibt, die die bestehende Zahl der Wahlkreise beibehalten und gleichzeitig die gewachsenen kommunalen Strukturen im Emsland berücksichtigen, wodurch sie sachgerechter, verfassungssicherer und bürgernäher sind.
Daher fordert der Kreistag den Erhalt der gewachsenen Strukturen im Landkreis Emsland und eine Überarbeitung des aktuellen Gesetzentwurfs auf Grundlage des Vorschlags der Landeswahlleitung.
Text: Antrag der CDU-Kreistagsfraktion - verabschiedet durch den Kreistag am 08.12.2025; Foto: Symbolfoto Arne Fillies





