18.03.2014

„Grundschulen auch in den Dörfern erhalten“

Hiebing sieht Empfehlung des Landesrechnungshofs kritisch

pm Meppen. Der niedersächsische Landesrechnungshof fordert die Schließung von Grundschulstandorten mit weniger als 50 Schülern. Diesem Vorstoß tritt der Vorsitzende der emsländischen CDU-Kreistagsfraktion, Bernd-Carsten Hiebing, entschieden entgegen.

„Es kann nicht sein, dass nur die Zahl der Schüler über Wohl und Wehe der Grundschule entscheidet“, so der Landtagsabgeordnete. Gerade in ländlich geprägten Regionen müsse man die Alternativen für die Schülerschaft und die vielfältigen Konsequenzen für die teilweise dörflichen Strukturen berücksichtigen.
Zweifellos müsse man bei sinkenden Kinder- und Schülerzahlen das Schulangebot hinterfragen und im Einzelfall anpassen, ergänzt Hiebing. Wenn aber beispielsweise kaum zumutbare Schulwege entstünden, dürfe eine Mindestzahl von 50 Schülern keineswegs in Stein gemeißelt sein: „Seit Jahrzehnten verfahren wir Christdemokraten in Niedersachsen nach dem Leitsatz ‚kurze Wege für kurze Beine‘. Denn gerade für die kleinen Kinder sei eine Beschulung am Wohnort wichtig und sollte daher auch in Zukunft das erklärte Ziel sein.

Mit Blick auf demografische Effekte sieht er zudem das dörfliche Leben gefährdet, wenn an einzelnen Standorten auch noch die vorhandenen Grundschulen schlössen. „Wer möchte sich denn in einem Ort niederlassen, in dem wichtige Aspekte der Infrastruktur fehlen und die eigenen Kinder nicht zur Schule gehen können?“, gibt er zu bedenken. Aus ähnlichen Beweggründen hätten Landkreis und Kommunen im Schulterschluss in die Zukunft investiert – und den Ausbau einer flächendeckenden Kinderbetreuung im Emsland vorangetrieben. Gleiches sollte für den bestmöglichen Erhalt der Grundschulen gelten. Im familienfreundlichen Emsland werde daher im Dialog mit den Eltern sehr genau abgewogen, ob eine Schließung einzelner Schulstandorte aus rein monetären Gründen umgesetzt werden müsse.

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